Management & Organisation | 30.04.2024

Flammendurschlagsicherheit von Aerosolabscheidern

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Mit der Veröffentlichung der DIN EN 16282-6 im April 2020 wurde die DIN 18869-5:2007 mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten ersetzt. Entstandene Unsicherheiten in Bezug auf die Kennzeichnung von Aerosolabscheidern, die einer Flammdurchschlagsprüfung unterliegen, möchte die Geschäftsstelle des HKI nun aufklären.

Im damaligen Änderungsvermerk wurde folgendes mitgeteilt:

„Gegenüber DIN 18869-5:2007-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  1. die Inhalte der DIN 18869-5 wurden sinngemäß übernommen, Änderungen waren unvermeidlich, da sie dem europäischen Konsens geschuldet waren;
  2. die Effizienzprüfung ist nicht mehr Bestandteil der Norm.“

Dazu die Geschäftsstelle des HKI, Träger des zuständigen DIN-Normenausschusses:

„Die Anforderungen sowie der Prüfaufbau bezüglich der Flammendurchschlagsprüfung sind zwischen der ersetzten DIN 18869-5:2007 und der veröffentlichten DIN EN 16282-6:2020 unverändert. Dies bedeutet, dass Abscheider der „Bauart A“ geprüft nach DIN 18869-5:2007 über eine technische Gleichwertigkeit mit Abscheidern geprüft nach DIN EN 16282-6:2020 und der Bezeichnung „Abscheider EN16282-6-F1“ verfügen.“

Solange bei den bereits verbauten Abscheidern der „Bauart A“ eine metallisch blanke Oberfläche, eine fachgerechte Wartung und keine Beschädigungen vorliege – so der HKI – bestehe aus rein technischer Sicht keine Notwendigkeit, Abscheider allein aufgrund der unterschiedlichen Bezeichnung auszutauschen.

www.hki-online.de


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